Unsere Voraussetzungen, damit Sie zur Auswahl eines Stipendiums bei uns zugelassen werden:
- Evangelische Jugendliche, die in Schwerte geboren sind und deren Elternteile beide finanzschwach sind und ebenfalls in Schwerte geboren wurden, in Schwerte ihren Wohnsitz haben oder bis zu ihrem Tod ihren Wohnsitz hatten.
- Evangelische Jugendliche, die in Schwerte geboren sind und wo ein Elternteil in Schwerte geboren wurde, die finanzschwach sind und in Schwerte ihren Wohnsitz haben oder bis zu ihrem Tod ihren Wohnsitz hatten.
- Evangelische Jugendliche, deren Eltern finanzschwach sind, in Schwerte ihren Wohnsitz haben oder bis zu ihrem Tod ihren Wohnsitz hatten.
- Katholische Jugendliche, deren Elternteile finanzschwach sind, in Schwerte geboren wurden und in Schwerte ihren Wohnsitz haben oder bis zu ihrem Tod ihren Wohnsitz hatten.
- Direkte Nachkommen von Herrn Friedrich Theodor Fleitmann und Henriette Fleitmann geb. Boetterling, sofern diese nicht eigenständig ein Studium oder eine Ausbildung finanzieren können.