Bescheinigungen

Patenbescheinigung

Sie möchten die Patenschaft für ein Kind übernehmen und brauchen eine Patenbescheinigung?

Diese Bescheinigung stellen wir Ihnen gerne aus. Sie gibt darüber Auskunft, dass Sie zur Evangelischen Kirche gehören und damit berechtigt sind das Patenamt zu übernehmen. Die Patenbescheinigung bekommen Sie schnell und unkompliziert, wenn Sie sich im Gemeindebüro melden. Sie können Ihre Patenbescheinigung zu den Öffnungszeiten des Gemeindebüros selbst abholen oder sich auf dem Postweg zuschicken lassen.

Dimissoriale

Das Wort klingt kompliziert, der Sachverhalt ist aber ganz einfach!
Das Dimissoriale ist eine pfarramtliche Abmeldebescheinigung, die Sie brauchen, wenn Sie in unserer Kirchengemeinde wohnen, aber in einer anderen Kirchengemeinde heiraten wollen oder Ihr Kind in einer anderen Stadt oder einem anderen Ort getauft werden oder konfirmiert werden soll. Das Dimissoriale (lat. = Entlassschein) bescheinigt Ihre Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche, damit die andere Gemeinde die Trauung, Taufe, Konfirmation oder auch Beerdigung durchführen kann. Gleichzeitig stellt das Dimissoriale sicher, dass die andere Kirchengemeinde unserem Gemeindebüro eine vollzogene Hochzeit, Taufe, Konfirmation oder Beerdigung mitteilt, denn diese sogenannten Amtshandlungen werden auch bei uns, als Ihrer Wohnsitzgemeinde ins Kirchenbuch eingetragen. Sie können Ihr Dimissoriale zu den Öffnungszeiten des Gemeindebüros selbst abholen oder sich auf dem Postweg zuschicken lassen.

Taufbescheinigung

Gerne bescheinigen wir Ihnen, dass Sie in der Evangelischen Kirchengemeinde Schwerte getauft worden sind. Dazu ist es hilfreich, wenn Sie Ihr Taufdatum wissen, zumindest aber ungefähr das Jahr eingrenzen können, weil die Kirchenbücher noch bis vor gar nicht allzu langer Zeit handschriftlich geführt wurden. So erleichtern Sie uns die Suche Ihrer Daten. Sie können Ihre Taufbescheinigung zu den Öffnungszeiten des Gemeindebüros selbst abholen oder sich auf dem Postweg zuschicken lassen.