Die Arbeit des Presbyteriums

VORWORT

Die Presbyteriumsmitglieder sind verschieden. Und das ist gut so. Jede und jeder hat seine eigenen Talente und Gaben. Das soll sich auch in den verschiedenen Arbeitsbereichen des Presbyteriums widerspiegeln. Jedes Presbyteriumsmitglied soll und kann sich einbringen mit seinen Grundsätzen, Erfahrungen, Ideen und Träumen.

Das Presbyterium muss viele unterschiedliche Fragestellungen beraten und mit Beschlüssen auf den Weg bringen. Damit ein 25köpfiges Presbyterium gut arbeiten kann, sind Aufgaben klar zu umreißen und und Zuständigkeiten zu klären.

Das Presbyterium

  • Das Presbyterium leitet die Kirchengemeinde in allen gemeindlichen Belangen.
  • Das Presbyterium tagt in der Regel monatlich an einem Montagabend. Die Einladung erfolgt schriftlich in der Regel rechtzeitig in der Woche vor der Sitzung. Tagesordnungspunkte, die nach Versand der Unterlagen aufgerufen werden, können in der Regel erst zur nächsten Sitzung behandelt werden. Unter dem TOP Verschiedenes können keine Beschlüsse gefasst werden.
  • Es führt die Geschäfte der Kirchengemeinde (Finanzen, Gebäude, Friedhöfe, Personal)
  • Es ist verantwortlich für die Gemeindeentwicklung (Gemeindekonzeption, Gottedienste, Orte gemeindlichen Lebens, Formen des gemeindlichen Lebens u.v.m.)
  • Es ist verantwortlich für inhaltliche Fragen (z.B. Abendmahl, gemeindliche Positionen gegenüber öffentlichen Themen u.v.m.) im Rahmen der Gemeinschaft der Kirchengemeinde, innerhalb des Kirchenkreises und der Landeskirche.
  • Das Presbyterium wählt die Pfarrer*innen der Kirchengemeinde, sofern eine vakante Stelle zur Wiederbesetzung durch Gemeindewahl freigegeben wird.
  • Das Presbyterium wählt seine Vorsitzende/seinen Vorsitzenden.
  • Das Presbyterium wählt die Stellvertretung für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden.
  • Das Presbyterium legt die Leitungsstruktur der Kirchengemeinde fest und setzt Ausschüsse, Arbeitskreise und Runde Tische o.a. ein.
  • Das Presbyterium beruft die Mitglieder seiner Ausschüsse und Arbeitskreise.
  • Das Presbyterium beruft Vertreter*innen für die Kreissynode.
  • Die Baukirchmeisterin/der Baukirchmeister hat die Aufsicht über die gemeindlichen Grundstücke, Friedhöfe und Gebäude.
  • Die Baukirchmeisterin/der Baukirchmeister ist geborenes Mitglied im Bau- und Finanzausschuss der Kirchengemeinde.
  • Die Baukirchmeisterin/der Baukirchmeister holt im Auftrag des Bau- und Finanzausschusses bzw. des Presbyteriums Kostenvoranschläge für bauliche Maßnahmen o.a. ein und prüft sie.
  • Die Baukirchmeisterin/der Baukirchmeister begleitet bauliche Maßnahmen der Kirchengemeinde und nimmt sie nach Abschluss ab.
  • Die Baukirchmeister/der Baukirchmeister darf gemeindliche Ausgaben in einer Höhe bis zu 300 Euro ohne Rücksprache mit dem Bau- und Finanzausschuss, dem Vorsitzenden oder dem Presbyterium im Rahmen des gemeindlichen Haushaltes freigeben, sofern sie die Gebäude, Friedhöfe oder Grundstücke der Kirchengemeinde betreffen.
  • Die Baukirchmeisterin/der Baukirchmeister darf zusammen mit dem/der Vorsitzenden zwischen den regulären Sitzungen des Presbyteriums Eilbeschlüsse fassen, die die Gebäude, Friedhöfe oder Grundstücke der Kirchengemeinde betreffen.
  • Die Finanzkirchmeisterin/der Finanzkirchmeister hat die Aufsicht über die gemeindlichen Vermögenswerte und beobachtet die Entwicklung der finanziellen Einnahmen und Ausgaben der Kirchengemeinde.
  • Sie/er ermahnt zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den gemeindeeigenen Vermögenswerten.
  • Sie/er entwickelt einen zukunftsfähigen und nachhaltigen Umgang mit den gemeindeeigenen Vermögenswerten.
  • Die Finanzkirchmeisterin/der Finanzkirchmeister ist geborenes Mitglied im Bau- und Finanzausschuss der Kirchengemeinde.
  • Die Finanzkirchmeisterin/der Finanzkirchmeister prüft und unterzeichnet wöchentlich alle gemeindlichen Kassenbelege (Einnahmen und Ausgaben).
  • Die Finanzkirchmeister/der Finanzkirchmeister darf gemeindliche Ausgaben bis zu einer Höhe von 300 Euro ohne Rücksprache mit dem Finanzausschuss, dem Vorsitzenden oder dem Presbyterium im Rahmen des gemeindlichen Haushaltes freigeben.
  • Die Finanzkirchmeisterin/der Finanzkirchmeister darf zusammen mit dem/der Vorsitzenden zwischen den regulären Sitzungen des Presbyteriums Eilbeschlüsse fassen, die das Finanzwesen der Kirchengemeinde betreffen.
  • Die Personalkirchmeisterin/der Personalkirchmeister hat die Aufsicht über das von der
  • Kirchengemeinde angestellte Personal. Pfarrerinnen und Pfarrer gehören nicht dazu. Sie sind landeskirchliche Beamt*innen und unterliegen der Aufsicht durch die Superintendent*in. Bei anstehenden Pfarrwahlen hat die Personalkirchmeisterin/der Personalkirchmeister allerdings neben dem/der Vorsitzenden qua Amt einen Sitz im gemeindlichen Nominierungsausschuss.
  • Die folgenden Regelungen betreffen die Angestellten der Kirchengemeinde.
  • Die Personalkirchmeisterin/der Personalkirchmeister ist geborenes Mitglied im Ausschuss für Personal und Verwaltung.
  • Sie/er ist Ansprechperson für die Haupt- und Nebenamtlichen der Kirchengemeinde in allen arbeitsrechtlichen Belangen.
  • Sie/er entwickelt eine zukunftsfähige und nachhaltige Personalplanung der Kirchengemeinde.
  • Sie/er ist an allen Einstellungsgesprächen beteiligt.
  • Sie/er bereitet arbeitsrechtliche Entscheidungen für das Presbyterium vor.
  • Sie/er führt mit den Hauptamtlichen der Kirchengemeinde Jahresdienstgespräche.
  • Sie/er prüft die Urlaubsanträge der gemeindlichen Hauptamtlichen und zeichnet sie ab.
  • Sie/er arbeitet vertrauensvoll mit der Mitarbeitervertretung der Kirchengemeinde zusammen.
  • Die Personalkirchmeisterin/der Personalkirchmeister darf zusammen mit dem/der Vorsitzenden zwischen den regulären Sitzungen des Presbyteriums Eilbeschlüsse fassen, die das Personalwesen der Kirchengemeinde betreffen.
  • Die/der Vorsitzende bereitet in Absprache mit der Kirchmeister*innen-Runde die Sitzungen des Presbyteriums vor.
  • Die/der Vorsitzende erstellt die Tagesordnung für die Presbyteriumssitzungen und verfasst eine schriftliche Einladung. Er formuliert in Absprache mit der Kirchmeister*innen-Runde Beschlussvorschläge.
  • Die/der Vorsitzende leitet die Sitzungen des Presbyteriums.
  • Die/der Vorsitzende prüft die Protokolle der Sitzungen.
  • Die/der Vorsitzende sorgt für die Ausführung der Beschlüsse und führt den Schriftwechsel.
  • Wenn das Presbyterium mit einem Beschluss seine Befugnisse überschreitet oder gegen das in der Kirche geltende Recht verstößt, hat die/der Vorsitzende den Beschluss zu beanstanden.
  • Der/die Vorsitzende beglaubigt etwaige Protokollbuchauszüge.
  • Der/die Vorsitzende unterzeichnet und siegelt alle gemeindlichen Verträge und Urkunden.
  • Der/die Vorsitzende ist was gemeindliche Veröffentlichungen angeht verantwortlich im Sinne desPresserechtes.
  • Der/die Vorsitzende vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit.
  • Der/die Vorsitzende prüft und unterschreibt wöchentlich alle gemeindlichen Kassenbelege (Einnahmen und Ausgaben).
  • Der/die Vorsitzende kann in Rücksprache mit dem Presbyterium bestimmte Aufgaben des Vorsitzes delegieren.
  • Das Presbyterium beauftragt Pfarrerin Claudia Bitter, das Team und die Arbeitsabläufe des Ge-meindebüros in Absprache mit der/dem Personalkirchmeister*in zu leiten.
  • Das Presbyterium beauftragt Pfarrer Tom Damm und Presbyter Georg Tschorn die Küsterdienste in Absprache mit der/dem Personalkirchmeister*in zu koordinieren.
  • Das Presbyterium beauftragt Pfarrer Achim Dreessen die Kirchengemeinde in der Diakonie Schwerte zu vertreten.
  • Das Presbyterium beauftragt Pfarrer Tom Damm die Kirchengemeine in der Bürgerstiftung St. Viktor zu vertreten.
  • Das Presbyterium beauftragt die Herren Feldmann und Halbach die Renovierungsarbeiten der St. Viktor Kirche zu begleiten.

Das Presbyterium setzt geschäftsführende Ausschüsse ein mit mindestens 1 Pfarrer*in und 3 Presbyter*innen. Die Protokolle der Ausschusssitzungen müssen dem Presbyterium vorgelegt werden.

Bau- und Finanzausschuss

  • der Bau- und Finanzausschuss tagt in der Regel monatlich
  • Mitglieder sind der Vorsitzende des Presbyteriums, der/die Baukirchmeister*in, der/die Finanzkirchmeister*in sowie weitere Presbyteriumsmitglieder; bei Bedarf muss auch die/der Personalkirchmeister*in gehört werden
  • der Bau- und Finanzausschuss entscheidet über Ausgaben bis zu 1000 Euro ohne Presbyteriumsbeschluss

Ausschuss für Personal und Verwaltung

  • der Ausschuss für Personal und Verwaltung tagt bei Bedarf
  • Mitglieder sind der/die Vorsitzende, der/die Personalkirchmeisterin sowie zwei weitere Presbyteriumsmitglieder

Friedhofsausschuss

  • der Friedhofsausschuss tagt bei Bedarf
  • Mitglieder sind 1 Pfarrer*in, der/die beauftragten Presbyter*in, 2 weitere Presbyteriumsmitglieder, der hauptamtliche Geschäftsführer der beiden gemeindlichen Friedhöfe

Aufsichtsrat der Friedhofs GmbH

  • der Aufsichtsrat der Friedhofs GmgH tagt bei Bedarf
  • Mitglieder sind der Geschäftsführer, der oder die Vorsitzende, der oder die Finanzkirchmeister*in, der oder die Vorsitzende des Friedhofsausschusses sowie weitere sachkundige Gemeindeglieder

Das Presbyterium setzt beratende Arbeitskreise ein mit mindestens 1 Pfarrer*in und mindestens 1 Presbyteriumsmitglied und beruft die Mitglieder der Arbeitskreise. Arbeitskreise tagen mindestens zweimal im Jahr

  • AK Kinder- und Jugendarbeit: Mitglieder sind 1 Pfarrer*in, der Jugendreferent bzw. die Jugend- referentin, ein für die Kinder- und Jugendarbeit beauftragtes Presbyteriumsmitglied sowie weitere berufene Gemeindeglieder
  • AK Stadtkirchenarbeit: Mitglieder sind 1 Pfarrer*in, der oder die Kantor*in, ein für die Stadtkirchenarbeit beauftragtes Presbyteriumsmitglied sowie weitere berufene Gemeindeglieder. Der AK wirtschaftet selbständig im Rahmen der Budgets für Stadtkirchenarbeit und Kirchenmusik
  • AK Gemeindediakonie: Mitglieder sind 1 Pfarrer*in, mindestens 1 beauftragtes Presbyteriumsmitglied sowie weitere berufene Gemeindeglieder
  • AK Seniorenarbeit: Mitglieder sind 1 Pfarrer*in, mindestens 1 beauftragtes Presbyteriumsmitglied sowie weitere berufene Gemeindeglieder
  • AK Öffentlichkeitsarbeit: Mitglieder sind 1 Pfarrer*in, mindestens 1 beauftragtes Presbyteriumsmitglied sowie weitere berufene Gemeindeglieder
  • AK Ehrenamt: Mitglieder sind 1 Pfarrer*in, mindestens 1 beauftragtes Presbyteriumsmitglied, die/der Personalkirchmeister*in sowie weitere berufene Gemeindeglieder
  • Bezirksarbeitskreise: Mitglieder sind die jeweilige Bezirkspfarrerin/der Bezirkspfarrer, mindestens 1 Presbyteriumsmitglied, nach Möglichkeit aus dem Bezirk, sowie weitere berufene Mitglieder

Die AKs wählen oder berufen ihre Vorsitzenden, die vom Presbyterium bestätigt werden müssen. Die Protokolle der Sitzungen müssen dem Presbyterium vorgelegt werden.

Das Presbyterium setzt beratende Arbeitsgruppen ein, die gegebenenfalls einen zeitlich befristeten Auftrag haben. Es gibt keine Vorgabe zur Besetzung. Zum Beispiel:

  • AG Inneneinrichtung St. Viktor
  • AG Abendmahl
  • AG Offene Kirche

Das Presbyterium beruft oder beteiligt sich an Runden Tischen, die als Netzwerkarbeit über die Gemeindegrenzen hinaus zu verstehen sind. Es gibt keine Vorgabe zur Besetzung. Sie wird individuell geregelt. Zum Beispiel:

  • Runder Tisch Senioren*innen
  • Runder Tisch Diakonie
  • „Schwerte zusammen“
  • „Engagierte Stadt“