Eintritt und Wiedereintritt

Bei getauften Menschen ist der Wiedereintritt in die evangelische Kirche unproblematisch, denn ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht ungültig – die bleibt immer bestehen.
Für den Wiedereintritt benötigt wird nur:

  • den Personalausweis 

Optimal wäre es, wenn Sie zusätzlich noch vorliegen hätten:

  • die Taufurkunde (oder eine Bescheinigung über Taufdatum und Taufort oder die Konfirmationsurkunde) und
  • die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht

Wir kommen aber auch ohne zurecht.
Der Pfarrer bzw. die Pfarrerin der Evangelischen Kirchengemeinde Schwerte verabreden gerne einen Termin für ein Gespräch mit Ihnen.
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner aus dem Pfarrteam.